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Kostensätze

Dieses Dokument beschreibt die für die Förderabrechnung maximal anzuerkennenden Kostensätze für Lohnkosten, Tagsätze und km-Geld

Personalaufwand

Als Bemessungsgrundlage gilt gem. Österreichischen Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2007-2013 Pkt. 5.3.1 A.II.(3) und Pkt. 5.3.3 A.II.(3) das Gehalt der Dienstklasse VII/2 gem. Gehaltsschema für Beamte der Allgemeinen Verwaltung für das Jahr 2007ff zuzüglich Lohnnebenkosten!
Nicht zu berücksichtigen sind: Zuführungen zu Abfertigungsrückstellungen, Rückdeckungsversicherungs-Prämien für Abfertigungen und sonstige personal-bezogene Rückstellungen (beispielsweise Abgeltung nicht konsumierten Urlaubes)
Jahr    Jahresgehalt    Tagessatz    Stundensatz
2007    64.120,14        320,60         40,08
2008    65.829,60        329,15         41,14

Öffentliche Verkehrsmittel:

Grundsätzlich ist das kostengünstigste Verkehrsmittel zu benutzen. Fahrtgemeinschaften sind anzustreben. Der Ausgangsort und Zielort sind anzuführen sowie Angaben zur gewählten Route.
ÖBB-Fahrten 2. Klasse (lt. gültigen Tarife der ÖBB – Berechnung):ÖBB-Personenverkehr AG: Bestpreis
Die Angaben Verkehrsknotenpunkt – Zielort sind unbedingt anzuführen. Die Verrechnung ohne Nachweis  erfolgt gemäß Preisauskunft des ÖBB-Internet und ist der Abrechnung beizulegen.

Tarife der Städtischen Verkehrsbetriebe und ÖBB - Busse
Es gelten die aktuelle Verlautbarungen (Ortsangaben, Angabe von Einstiegs- und Ausstiegshaltestelle); Beilage (z.B. Online) als Nachweis erforderlich!

Pkw-km-Geld

gem. §10 (2) RGV (genaue Ortsangaben (Reiseziel) sind erforderlich)
Die Abrechnung von Pkw und Kombi erfolgt je km Komma genau. Das PKW-km Geld beträgt:

bis 30.06.2008    €0,376
ab 01.07.2008     €0,42
Das amtliche km-Geld ist ein Maximalwert und beinhaltet sämtliche Kosten wie Vignette, Maut, Parkgebühren, Versicherungen etc. und gilt für Fahrten im In- und Ausland. (Ausnahme: Parkgebühren nur im Zusammenhang mit Verwendung von öffentliche Verkehrsmitteln wie Flugreise, Bahn)   
Je Beifahrer je km (Nennung des Namens im Vorhaben)    €0,045
Je Beifahrer je km (für Fahrten ab 01.07.2008)                 €0,05

Verpflegungssätze

Gem. SRL gelten die Reisezulagen (ab 01.01.02) und Gebührenstufe 2a der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten. Die Angaben sind in EUR.
Tagesgebühr-Höchstsatz - Tarif für Referenten, Trainer, Moderatoren u.m.
1 Tag (unabhängig von den jeweils gültigen Tarifen des Dienstgebers im jeweiligen Bundesland für Österreich) oder bei Verrechnung der tatsächlichen Verpflegungskosten gilt dieser Satz als Obergrenze; Angaben zu Dauer einer Tätigkeit wie Anfang, Ende oder Stundenumfang sind erforderlich (Mindestangabe: ½ Tag, 1/1 Tag); gültige Tagsatz-Obergrenzen im jeweiligen Ausland beachten! Bei Vorliegen von Belegen zu Verpflegung kann bis zum Tagsatz anerkannt werden.

Absolutwert - Tagsatz   €27,9   (In- und Ausland)

Abzüge in % bezogen auf den jeweils angewendeten gültigen Tagessatzes unter Beachtung des Höchstsatzes. 

Verpflegung ist NICHT förderfähig!

Nächtigungsgebühr (Bemessungszeitpunkt 2.00 Uhr)
Die Nächtigungsgebühr-Höchstsätze für Inland sind:
    ohne Nachweis            €15,3
    mit Rechnungsbeleg     €68,9