Kostensätze
Personalaufwand
Als Bemessungsgrundlage gilt gem. Österreichischen Programm für die
Entwicklung des Ländlichen Raums 2007-2013 Pkt. 5.3.1 A.II.(3) und Pkt.
5.3.3 A.II.(3) das Gehalt der Dienstklasse VII/2 gem. Gehaltsschema für
Beamte der Allgemeinen Verwaltung für das Jahr 2007ff zuzüglich
Lohnnebenkosten!
Nicht zu berücksichtigen sind: Zuführungen zu
Abfertigungsrückstellungen, Rückdeckungsversicherungs-Prämien für
Abfertigungen und sonstige personal-bezogene Rückstellungen
(beispielsweise Abgeltung nicht konsumierten Urlaubes)
Jahr Jahresgehalt Tagessatz Stundensatz
2007 64.120,14 320,60 40,08
2008 65.829,60 329,15 41,14
Öffentliche Verkehrsmittel:
Grundsätzlich ist das kostengünstigste Verkehrsmittel zu benutzen.
Fahrtgemeinschaften sind anzustreben. Der Ausgangsort und Zielort sind
anzuführen sowie Angaben zur gewählten Route.
ÖBB-Fahrten 2. Klasse (lt. gültigen Tarife der ÖBB – Berechnung):ÖBB-Personenverkehr AG: Bestpreis
Die Angaben Verkehrsknotenpunkt – Zielort sind unbedingt anzuführen.
Die Verrechnung ohne Nachweis erfolgt gemäß Preisauskunft des
ÖBB-Internet und ist der Abrechnung beizulegen.
Tarife der Städtischen Verkehrsbetriebe und ÖBB - Busse
Es gelten die aktuelle Verlautbarungen (Ortsangaben, Angabe von
Einstiegs- und Ausstiegshaltestelle); Beilage (z.B. Online) als
Nachweis erforderlich!
Pkw-km-Geld
gem. §10 (2) RGV (genaue Ortsangaben (Reiseziel) sind erforderlich)
Die Abrechnung von Pkw und Kombi erfolgt je km Komma genau. Das PKW-km Geld beträgt:
bis 30.06.2008 €0,376
ab 01.07.2008 €0,42
Das amtliche km-Geld ist ein Maximalwert und beinhaltet sämtliche
Kosten wie Vignette, Maut, Parkgebühren, Versicherungen etc. und gilt
für Fahrten im In- und Ausland. (Ausnahme: Parkgebühren nur im
Zusammenhang mit Verwendung von öffentliche Verkehrsmitteln wie
Flugreise, Bahn)
Je Beifahrer je km (Nennung des Namens im Vorhaben) €0,045
Je Beifahrer je km (für Fahrten ab 01.07.2008) €0,05
Verpflegungssätze
Gem. SRL gelten die Reisezulagen (ab 01.01.02) und Gebührenstufe 2a der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten. Die Angaben sind in EUR.
Tagesgebühr-Höchstsatz - Tarif für Referenten, Trainer, Moderatoren u.m.
1 Tag (unabhängig von den jeweils gültigen Tarifen des Dienstgebers im jeweiligen Bundesland für Österreich) oder bei Verrechnung der tatsächlichen Verpflegungskosten gilt dieser Satz als Obergrenze; Angaben zu Dauer einer Tätigkeit wie Anfang, Ende oder Stundenumfang sind erforderlich (Mindestangabe: ½ Tag, 1/1 Tag); gültige Tagsatz-Obergrenzen im jeweiligen Ausland beachten! Bei Vorliegen von Belegen zu Verpflegung kann bis zum Tagsatz anerkannt werden.
Absolutwert - Tagsatz €27,9 (In- und Ausland)
Abzüge in % bezogen auf den jeweils angewendeten gültigen Tagessatzes unter Beachtung des Höchstsatzes.
Verpflegung ist NICHT förderfähig!
Nächtigungsgebühr (Bemessungszeitpunkt 2.00 Uhr)
Die Nächtigungsgebühr-Höchstsätze für Inland sind:
ohne Nachweis €15,3
mit Rechnungsbeleg €68,9