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Erfahrungsbeispiele

Abrechnung Projekte - (nicht) förderfähige Ausgaben

Gegenstand

Maßnahme

Begründung

Zahlungsnachweise

Einzelbelege sind nicht ausreichend – zu diesen wird noch die Unterschrift der Bank auf der Belegliste verlangt (Beweis, dass die Zahlungen getätigt wurden).

 

Einzelbeleg weist nicht die tatsächliche Zahlung nach!

Umsatzliste (Elba) und Kontoauszüge reichen aus (Beweis, dass Zahlung durchgeführt wurde)!

 

 

Verköstigung bei Exkursionen bzw.  Einladungen

nicht förderfähig

unkontrollierbar

Werbung

nur beschränkt förderfähig
die Werbung muss eindeutig für das Projekt sein, diese soll nicht als Werbung für Dritte genutzt werden 

 Werbegeschenke

nicht förderfähig 
dienen dem Projektfortschritt nicht 
     

Kunstbeiträge (Musikalische Umrahmung), Ausstellungsgegenstände

nicht förderfähig

nicht erforderlich für Projektfortschritt

Verbrauchsgüter

nicht förderfähig  zB WC-Papier

Literatur

nicht förderfähig

unkontrollierbar, keine Projektzuordenbarkeit

Leistungszeitraum

Leistung muss im Förderzeitraum erfolgen.

Förderbestimmung

Stornobeiträge

nicht förderfähig

 

Konsumation außerhalb der Seminarpauschale / Saalmiete

nicht förderfähig

 

Seminarpauschale / Saalmiete

maximal € 100 pro Tag inkl. Getränke
maximal € 70 pro Tag für Raummiete (ohne Getränke)
Auf der RE muss stehen "Raummiete mit eingestellten Getränken"
 

Gebühren und Abgaben


nicht förderfähig
 

Steuerberatung

nicht förderfähig
 

 

Publizitätspflicht:

Publikation muss immer vorne sein, außer es ist eine einseitige Karte (Postkarte, Visitenkarte).

Immer wenn etwas in Druck geht, kann man das vorher an W. Kinz senden zur Druckfreigabe.

Zu beachten:

Formal richtige Rechnungslegung bzw. Darstellung der Leistungen.
Beispiel: Leistungen Käsehaus (Vortrag steht im Mittelpunkt, Verköstigung wird nicht gesondert angegeben – also förderfähig)

Bei Rechnungen die nur zum Teil förderfähige Ausgaben enthalten, sollten wir die einzelnen Beträge (förderfähig und nicht förderfähig) mit Bleistift auf der Rechnung anführen.
Beispiel: Tagespauschale zum Seminar ist förderfähig. Wenn jedoch noch zusätzlich Kaffe oder Getränke konsumiert werden, sind diese nicht förderfähig.

 

km-Geld
… zuerst die km*0,376 / 0,42 (ab 01.07.2008) multiplizieren
… dann die km*0,045 / 0,05 (ab 01.07.2008) für jeden Beifahrer
… dann erstes Ergebnis + zweites E. – das ist dann der förderfähige Betrag

Nächtigungen

max. € 105.- pro Person und nächtigung sind förderfähig - wenn es mehr ist, dann den förderfähigen Betrag auf die Rechnung schreiben

 

Anhänge zur Rechnung
… an die ABB müssen zur Abrechnung jene Originalbelege gesendet werden, welche der Projektträger erhalten hat (Bsp. Ski.Kultur.Arlberg: hier müssen nicht alle Rechnungsbelege der Videokassetten, etc. mit der Rechnung von S. Dettling an die Ski.Kultur.Arlberg mit gesendet werden – die Auflistung / RE von S. Dettling reicht aus)

Anhänge wie Protokolle etc. sollten in der Abrechnungsmappe hinter den
      Abrechnungsbelegen abgelegt werden – „Anhang zu RE Nr. 1“

Rechnungssteller

Beispiel Ski.Kultur.Arlberg – Schmelzhof soll die Rechnung für die Übernachtung der Meetingteilnehmer nicht an die Ski.Kultur.Arlberg senden, sondern direkt an die einzelnen Teilnehmer. Sabine Dettling & Co können den Betrag dann an die Ski.Kultur.Arlberg weiterverrechnen! (hier wiederum nur die Originalrechnung, welche an die Ski.Kultur gegangen ist, an die ABB senden, nicht auch die Rechnung von S. Dettling & Co)

 

Wichtig, wenn der Steuersatz 0% ist:

Steuersatz 0%. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich für die Erfüllung allfälliger, sich aus dem Sozial- und / oder Steuerrecht ergebender Pflichten selbst verantwortlich bin.

Personalkosten (SRL 1.7.5) werden wie folgt eingetragen:

Wenn Personalkostne anfallen, muss der Abrechnung folgendes beigelegt werden:

- Dienstvertrag (einmalig, bei 1. Abrechnung)

- Jahreslohnkontoaufstellung

- Stundenlisten (unterzeichnet)

- Bestätigung Finanzamt, dass keine offenen Forderungen bestehen

- Bestätigung Gebietskrankenkasse

- Gemeinde Kommunalsteuer

 

Die Belegübersicht wird anschließend vom unterschriftsberechtigten Projektträger und der Bank (wenn nur Einzelbelege als Zahlungsnachweis vorhanden sind) gestempelt und unterschrieben.

Die Bank bestätigt somit, dass sie alle in der Belegliste angeführten Überweisungen getätigt hat.

 

 

Sonderrichtlinien (1.7.3)

1.7.3 Nicht anrechenbare Kosten sind insbesondere

 

  1. Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren, davon ausgenommen sind indirekte Abgaben, z.B. Ortstaxe, Schotterabgabe
  2. Verfahrenskosten
  3. Finanzierungs- und Versicherungskosten
  4. Lizenzgebühren
  5. Steuerberatungs-, Anwalts- und Notariatskosten
  6. Leasingraten
  7. Ausgaben für Investitionen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen
  8. Ausgaben, die vor dem 01.01.2007 getätigt werden oder sich auf Vorhaben beziehen, die nicht bis zum 31.12.2013 bewilligt wurden (vgl. Punkt 1.9.5.1)

 

Aufbau Geschäftsstelle (muss Hauptziel des Proejktes sein, damit die Folgenden Dinge gefördert werden muss)

Dies bedeutet, dass im Rahmen eines Projektes eine Geschäftsstelle aufgebaut wird, deren Aufbauzeit und in der Folge dessen auch der Förderzeitraum maximal 3 Jahre umfasst.

Förderfähige Ausgaben:

  • Miete
  • Heizung
  • Strom
  • Telefon (nur Festnetz, das nur für's Projekt verwendet wird)
  • IT-Infrastruktur im Aufbau
  • Büromöbel
  • Personalkosten nur für Neueinstellungen
  • Briefpapier, Kouverts für Neuausstattung (nicht für den gesamten Aufbau) - mit Publikation!
  • Errichtung und Wartung Homepage - wenn diese nicht der Werbung zuzuordnen ist; außerdem muss ein Link von der Homepage zur ELER-Homepage, zur Homepage des Bundesministeriums und zur leader-vlbg Seite vorhanden sein - die Publikation muss zu 100% auf der Homepage sein