LEADER-Projekte
Projektarten
Soft Projekte
dienen der Bewusstseinbildung (z.B.:Agenda 21, Gemeindeentwicklung usw.), der Entwicklung von Projektkooperationen, Arbeitsgemeinschaften (im Vorfeld von Investiven Maßnahmen), sowie der Planung und Vorbereitung von Investitionen in Gemeinschaftseinrichtungen. Dazu zählen auch Studien, Machbarkeitsprüfungen, Pilotprojekte und gebietsübergreifende Zusammenarbeitsprojekte.
Die Projekte unterliegen einer Förderrichtlinie oder der Sonderrichtlinie Leader. Die Projekte schaffen bessere Rahmenbedingungen für die Bevölkerung und haben keine wertschöpfende Wirkung im engeren Sinne, bzw. diese ist nicht quantifizierbar.
Kooperationsprojekte
Es sind Projekte von Verbänden oder Unternehmensgruppen (Projektkooperationen - Arge, Vereine, Genossenschaften, sowie Personengesellschaften nach bürgerlichem Recht) mit dem Ziel zum Aufbau gemeinschaftlicher Infrastruktur (auch Investitionen). Es sind Aktionen zur Stärkung der betreffenden Gruppe oder in vielen Fällen Planungsprozesse im Vorfelde einer Investition. Dazu zählen auch Studien, Machbarkeitsprüfungen, Pilotprojekte und gebietsübergreifende Zusammenarbeitsprojekte. Die Projekte unterliegen der Sonderrichtlinie Leader oder bestehender Förderrichtlinien.
weitere Informationen siehe Projektablauf
Investitionsprojekte (in bestehende Förderrichtlinie passend)
sind Projekte die in die Lokale Entwicklungsstrategie passen und bestehenden Förderrichtlinien entsprechen, flapsig als DW (Durchwinkprojekte) bezeichnet. Beispiele daführ sind Bimasseprojekte, Alperschließungen, Sennereiprojekte und Ähnliche. Diese Projekte genießen den Vorteil, dass sie als förderfähige Projekte in die LAG gelangen und auch ohne Zustimmung der LAG Unterstützung erhalten würden. Die LAG hat jedoch die Möglichkeit, diese Projekte als Leaderprojekte zu deklarieren. Da dies grundsätzlich wünschenswert ist, wird es kaum eine Ablehnung in der LAG geben. Aus diesem Grund hat die LAG beschlossen, solchen Projekte, bei terminlichen Zwängen, auch in Form eines Umlaufbeschluss via E-Mail als ein Leaderprojekt zu empfehlen.
Der Projektablauf:
Antragsteller kontaktiert die zuständige Landesstelle, klärt das Projekt und die Förderfähigkeit ab. Die Fachabteilung übermittelt eine Projektkurzbeschreibung an das LAG-Management. Dort wird das Projekt in der DB erfasst und zur Empfehlung in die LAG-Sitzung vorbereitet. Sollte es aus zeitlichen Gründen notwendig sein, kann auch ein Umlaufbeschluss via e-mail erfolgen.
Förderung
Fördervoraussetzungen
wichtiger Hinweis: Förderrichtlinien des Landes oder des Bundes gelten vor der Sonderrichtlinie Leader!
z.B: Projekte, die der Richtlinie für BZW (Bedarfzuweisung) passen sind keine Leaderprojekte
Förderberechtigung
Berechtigt zur Antragstellung im Rahmen der Sonderrichtlinie Leader sind:
- Projektträger die deutlich machen, dass der vorwiegende Nutzen im Leadergebiet liegt
- Juristische Personen (Gebietskörperschaft, Genossenschaft, Verein, Gesellschaft) deren Sitz im Leadergebiet ist
- bevorzugt Mitglieder der Regionalentwicklung Vorarlberg
- bevorzugt Antragsteller, die VST-abzugsberechtigt sind
Hinweis:
für Projekte außerhalb der Sonderrichtlinie Leader gelten die jeweiligen Förderrichtlinien. Dies bedeutet, dass auch private Personen, Einzelunternehmen und Landwirte Antragsteller sein können.
Fördersätze
gilt nur für Projekte der Sonderrichtlinie Leader
1. Soft-Projekte nicht wertschöpfungsorientierte Projekte- mit baulichen Investitionen (45%)
- Planungsprozesse, Studien, Services (60%) -
- mit baulichen Investitionen (45%)
- Planungsprozesse, Studien, Services (50%) -
Alle anderen Projekte entsprechen bestehenden Förderrichtlinien, deren Sätze geregelt sind.
Formvorlagen
Alle Projekte werden in der Internet-basierten Projekt-DB erfasst. Zusätzlich werden die Antragsformulare ausgefüllt. Siehe dazu Dokumente - Vorlagen
Hinweis
Wir vom LAG-Management informieren Sie gerne zu weiteren Details!