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Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung (GO) ist im LES07-13 festgeschrieben und von der LAG-Versammlung beschlossen. Laufende Erfahrungen aus dem Tagesgeschäft ermöglichen nach Beschlüssen in der LAG eine laufende Anpassung und Detaillierung.

1. Rechtsform

Verein: "Regionalentwicklung Vorarlberg" ZVR-Zahl 095339443

Die Statuten und die Geschäftsordnung bilden die Handlungsgrundlage.

2. Die LAG Vorarlberg

2.1. Die Vollversammlung

Die 62 teilnehmenden Gemeinden sind zusammen mit 11 Fachorganisationen im Verein "Regionalentwicklung Vorarlberg" organisiert und bilden die LAG-Vorarlberg. Die Mitglieder sind unter Mitglieder/Regionen beschrieben.

2.2 Der Vorstand

Der Vorstand bildet im Sinne der EG VO Nr. 1698/2005 den Entscheiderkreis. Dieser besteht aus Vertretern der Gemeinden, privater Fachorganisationen (Verbände sowie Interessensgruppen und Clusterorganisationen - siehe private Mitglieder).

a) Die Vertreter im Vorstand sind mehrheitlich Vertreter privater Fachorganisationen und sind im Leadergebiet wohnhaft oder hauptberuflich bei einer Fachorganisation im Leader-Gebiet beschäftigt. (13.12.07)

b) In jede Funktion wird ein Vertreter und mindestens ein Stellvertreter gewählt. Die Einladung zur LAG-Sitzung ergeht an alle Vertreter und Stellvertreter. Sind Vertreter und Stellvertreter bei der Sitzung anwesend, sind beide gleichermaßen stimmberechtigt. Ist der Vertreter zur Sitzung verhindert, bespricht sich dieser mit dem Stellvertreter direkt und trachtet, dass dieser an der Sitzung teilnehmen kann. (13.12.07)

c) Der Vorstand tagt voraussichtlich 5 mal jährlich. In zwei der jährlich geplanten Sitzung wird gleichzeitig zur Vollversammlung (Mai, Dezember) eingeladen. Die LAG-Sitzung und die Vollversammlung wird in einer gemeinsamen, jedoch erweiterten Tagesordnung durchgeführt. (13.12.07)

2.3 Kooptierte Mitglieder

Kooptierte Mitglieder im Vorstand sind Personen aus Politik, Wirtschaft und aus dem Bereich der Programmverantwortung. Diese Mitglieder stehen dem Vorstand beratend zur Verfügung und stellen einen unverszichtbaren Bestandteil des Netzwerkes dar.

Die SVL ist für die LAG in wichtiger beratender Funktion, da diese im bundesweiten Programmbegleitausschuss involviert und über laufende Anpassungen informiert ist.

2.4 Das LAG-Management

Das LAG-Management ist geschäftsführend tätig und Teil des Vorstandes, jedoch nicht stimmberechtigt. Aufgaben siehe LAG-Management

Das LAG-M ist für die Einladungen und das Protokoll der LAG-Sitzungen verantwortlich.

Die Vorstandssitzungen bzw. die LAG-Sitzungen finden in regelmäßigen Abständen (siehe Terminkalender) statt. Die Einladungen samt Agenda werden spätestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin via e-mail mit Link auf die Homepage (Sitzungstermin) versendet. Anstehende Entscheidungen und die zu diskutierenden Projekte sind auf der Agenda vermerkt. Die Sitzungsteilnehmer melden ihre Teilnahme via Internet an. Die Sitzungsunterlagen wie auch die Protokolle stehen auf der LAG-Homepage zum download zur Verfügung und werden nicht ausgesendet. (24.1.08)

2.5 Standard Sitzungsablauf:

  1. Beschlussfähigkeit feststellen: lt. Statuten ist diese bei Anwesenheit von 6 Mitgliedern gegeben
  1. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung

  2. Bericht des LAG-Managements über laufende und anstehende Projekte

  3. Beratung zu Projekten, Besichtigungen

  4. Vereinsadministrative Angelegenheiten

3. LEADER-Projekte

3.1 Projektarten

Projekte werden von der LAG Vorarlberg in "Soft-Projekte", "Kooperationsprojekte" und "Standardprojekte" unterteilt.

Soft Projekte dienen der Bewusstseinbildung (z.B.:Agenda 21, Gemeindeentwicklung usw.), sowie der Planung und Vorbereitung von Investitionen in Gemeinschaftseinrichtungen. Dazu zählen auch Studien, Machbarkeitsprüfungen, Pilotprojekte und gebietsübergreifende Zusammenarbeitsprojekte. Die Projekte unterliegen weitgehend der Sonderrichtlinie Leader.

Standard Leader-Projekte sind Investitionsprojekte zum Aufbau gemeinschaftlicher Infrastruktur. Als Gemeinschaft gelten Kommunen, bestehende und neu gegründete Vereine,  Genossenschaften, sowie Personengesellschaften nach bürgerlichem Recht.

Die Förderungen unterliegen der Sonderrichtlinie Leader oder den allgemeinen, nationalen Förderrichtlinien.

Investitionsprojekte, für die es eigene Anlaufstellen zur Förderung in der Landesverwaltung gibt (Beispiele Biomasse, Alpwirtschaftsförderung, Wegebau). Die Einreichung der Förderungsansuchen erfolgt trotzdem in der SVL.

3.2 Entscheidungsablauf

Standardablauf eines LEADER-Projektes

  1. Projekte werden mit dem LAG-Management oder mit den Geschäftsstellen der Regionalplanungsgemeinschaft  vorbereitet,

  2. Der Antrag wird, im Original AMA-Antrag, zur Vorevaluierung bei der SVL eingereicht. Der Post-Einlaufstempel gilt als Datum der Förderfähigkeit
  3. In der Vorevaluierungssitzung wird von Seiten der SVL die Förderfähigkeit des Antrages hinterfragt und das Projekt für die LAG-Sitzung durch das LAG-M vorbereitet (24.1.08)
  4. Jedes Projekt wird von der in der LAG vertretenen Fachorganisation oder vom gebietszuständigen Regionalmanagement zur Entscheidung in die LAG-Sitzung eingebracht. Dies setzt eine fachliche Abklärung im Vorfeld zur Sitzung voraus. In diesem Schritt wird das Ziel verfolgt, maximale Synergien und bestehendes Wissen und Infrastruktur zu nutzen. (24.1.08)

  5. Nach der Projektvorstellung in der LAG wird die Übereinstimmung mit den Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) geprüft und das Projekt zur Förderung mit oder ohne Vorbehalte empfolen, bzw kein Entschluss gefasst.

  6. Der letzlich gültige Förderantrag wird vom Projektträger im Original an die SVL samt unterzeichneter Verfplichtungserklärungen und sonstiger ergänzender Unterlagen gesendet.

  7. Je nach Thema wird auf Entscheidung der Schwerpunktverantwortlichen Landesstelle (SVL) ein Projekthearing mit den projektrelevanten Fachabteilungen des Landes durchgeführt. (24.1.08)

  8. Nach Zustimmung durch die Regierung oder das Regierungsmitglied erfolgt die Förderungszusage.

4. Managementstruktur

Die Managementstruktur gliedert sich in die Verantwortlichkeit beteiligter Organisationen:

4.1 LAG Managements (LAG-M)

Die Geschäftsstelle des Vereins Regionalentwicklung Vorarlberg bildet das LAG-Management, welches die zentrale Anlaufstelle für die Initiativgruppen bildet. Die Leistungen im Detail sind unter LAG Management beschrieben

4.2 Regional-Management (RM)

Die im Leader-Gebiet beteiligten Talschaften verfügen über eine eigene Geschäftsstelle. Nicht wertschöpfungorientierte Soft-Projekte, sofern sie nicht einer Fachorganisation zuordenbar sind, werden von der RM-Stelle geleitet. Aufgaben RM siehe LAG-Management.

Die RM's sind neben den politisch verantwortlichen Talschaften auch in der LAG vertreten und stellen druch ihre Anwesenheit den Informationsfluss aus den Projekten in die Talschaft sicher.

4.3 Fachorganisation

Landesweit oder lokal tätige Fachorganisationen, NGO’s und Verbände sind ebenfalls Mitglied in der LAG (Private Mitglieder), auch dann, wenn der Hauptsitz der Organisation zwar in Vorarlberg, jedoch nicht im Leader-Gebiet ist. Die in den Vorstand gewählten Vertreter sind jedoch Personen, die aus dem Leader-Gebiet stammen. Damit wird der VO EG Nr. 1698/2005 Art.62 Abs.1b vollinhaltlich Rechnung getragen.

Die Fachorganisation reicht selbst Projekte ein, oder unterstützt Projektträger in den fachlich ausgerichteten Projekten.