Berücksichtigung des nationalen Strategieplans
Berücksichtigung des nationalen Strategieplans
Der Nationale Strategieplan Österreichs für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 - 2013 war Grundlage für die Erstellung der Lokalen Entwicklungs-Strategien (LES07-13).
Der Schwerpunkt 4, also der Leader-Ansatz – wird in Österreich als wesentliches Umsetzungsinstrument für die Achse 3 angesehen. Ein „Wesentliches“ bedeutet jedoch nicht ein „Alleiniges“ . So besteht durchaus die Absicht, im LAG-Gebiet auch Maßnahmen nach der Leader-Methode zu unterstützen, die einen Beitrag zur Achse 1 leisten. Es handelt sich dabei vor allem um Vorbereitende Maßnahmen und Investitionen, die vorwiegend in Kooperation umgesetzt werden. Die Projekte werden sich prioritär auf Wissenstransfer, Modernisierung, Innovation und Qualität in der Lebensmittelkette und auf die vorrangigen Sektoren für Investitionen in Sach- und Humankapital konzentrieren.
In der Strategischen Leitlinie heißt es weiter: „Die für den Schwerpunkt 4 (Leader) eingesetzten Mittel sollten zu den Zielen der Schwerpunkte 1 und 2 sowie insbesondere des Schwerpunkts 3 beitragen, aber auch eine wichtige Rolle bei der horizontalen Priorität Verwaltungsverbesserung und Erschließung des endogenen Entwicklungspotentials der ländlichen Gebiete einnehmen.
Diese Vorgabe entspricht vollumfänglich den Intentionen und Planungen der LAG-Vorarlberg. Die LAG beabsichtigt mit Maßnahmen im Schwerpunkt 3 zur Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und von Voraussetzungen für Wachstum beizutragen.