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Uebergang Verein zur Genossenschaft

Regelungen im Übergang vom Verein in die Genossenschaft in 2015, Mitgliederänderung, und Funktionen

Restrukturierung der Regio-V

Rudolf Lerch präsentiert in der Vollversammlung vom 4.12.2014 die neue Vereinsstruktur ab 2015 und die Union der FunktionärInnen im Verein und Genossenschaft. Die Restrukturierungsmaßnahme wird einstimmig beschlossen.

Austritteaus dem Verein

Die Mitgliedschaft ziviler Organisationen endet im Mai 2015 mit Abschluss der LEADER-Periode.  Die Mitgliedschaft der Walgau-Gemeinden endet ebenfalls im Mai 2015, die Beiträge der Gemeinden, die in der LAG-regio-v verbleiben gelten fürs gesamte Kalenderjahr. Die verbleibenden 50 Gemeinden bilden bis auf weiteres den Verein Regionalentwicklung Vorarlberg, der Mehrheitsmitglied der Genossenschaft ist.

Vereinsverwaltung in der Genossenschaft

Der administrative Aufwand des Vereins (Versammlung der 50 Gemeinden) wird ab Juni 2015 von der Regionalentwicklung eGen übernommen und nach Aufwand abgerechnet.
Alle operativen Aufgaben und laufenden Verträge des Vereins werden ab 1.1.2015 von der Genossenschaft übernommen.

Mitgliedschaft in der Genossenschaft

Die Aufnahme zivieler Organisationen als Mitglied in die Genossenschaft wurde in der Generalversammlung der Genossenschaft am 2.10.2014 beschlossen, die Einhebung der Mitgliedbeiträge erfolgte umgehend. Aktueller Mitgliederstand siehe Mitgliederliste

Union mit der Regionalentwicklung Vorarlberg eGen

Der Verein Regionalentwicklung Vorarlberg und die Genossenschaft treten nach Außen ausschließlich als Regionalentwicklung Vorarlberg und unter der Kurzbezeichnung REGIO-V auf. Alle Projekt- und Geschäftsaktivitäten erfolgen in der operativ tätigen Genossenschaft. Der Obmann/Frau des Vereins sowie zwei StellvertreterInnen stellen auch den Obmann/Frau und zwei StellvertreterInnen in der Genossenschaft. Die Vollversammlung des Vereins erfolgt gemeinsam mit der Generalversammlung der Genossenschaft.

Stand: 1.1.2015