Für Projektträger "Publizitätspflicht"
Es ist sehr wichtig die Publizitätspflicht des Leader Programms Österreich einzuhalten.
Die Einhaltung dieser Vorschriften ist Voraussetzung für die Förderung der Kosten von Print-Werbemittel wie Plakaten, Broschüren, Zeitschriften, Inseraten, Massenaussendungen, Presseinformationen, Bescheinigungen wie auch Audiovisuelle Medien und Internet Homepages und sonstige Informationsund Publizitätsmaßnahmen im Rahmen eines Leader Projektes. Investitionsobjekte (Bauwerke, Güterwege, Themenwanderwege usw.) erfordern entsprechende Hinweisschilder die von der SVL - Agrarbezirksbehörde ausgesendet werden. Montieren sie diese an einer gut sichtbaren Stelle (Nähe Eingang).
Veröffentlichungen enthalten die Referenzen der für den Informationsinhalt zuständigen Einrichtung sowie der für die Durchführung des betreffenden Förderpakets benannten Verwaltungsbehörde.
Wichtig:
Wie die Logoleiste auf der Titelseite auf den Werbemitteln platziert wird, sehen sie in den Entwurfsvorlagen des Lebensministriums. Das Manual ist auch unter Arbeitsbehelfe Downloadbar.