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Management

SVL-Schwerpunktverantwortliche Landesstelle

Die LAG-Vorarlberg bzw. die Regionalentwicklung Vorarlberg ist für die Umsetzung des LEADER-Programms verantwortlich. Das Programm sieht vor, dass zu Schwerpunktsthemen verantwortliche Landesstellen eingerichtet werden SVL. In Bezug auf LEADER ist dies die Agrarbezirksbehörde unter der Leitung von DI Walter Vögel zuständig.

Vereinsvorstand

Die Organisationstruktur der Regionalentwicklung ist in den Vereinsstatuten und in der Geschäftsordnung geregelt. Der Vorstand zeichnet für den Verein verantwortlich, die Geschäftsstelle des Vereins Regionalentwicklung Vorarlberg bildet das LAG-Management

LAG-Management - Besetzung

Das LAG-Management bildet die zentrale Anlaufstelle für die Initiativgruppen.  Die Stelle wird derzeit durch das bestehende LAG-Management besetzt:

Marion Ebster: - Betreuung südliches Vlbg und Schwerpunkt Vernetzung;
Peter Steurer  - Betreuung nördliches Vlbg und Schwerpunkt Verwaltung;
Dabei wird ausdrücklich festgehalten, dass die Aufgabenteilung indikativ und auf Zusammenarbeit ausgerichtet ist. 

Die Aufgaben des LAG-Managements

diese können in zwei Aufgabenschwerpunkte gegliedert werden:

a) Vernetzung
b) Verwaltung

zu a) Der Schwerpunkt Vernetzung umfasst:

  • Vertretung der Leader-Aktivitäten nach außen.
  • Beteiligung an nationalen und transnationalen Netzwerken.
  • Öffentlichkeitsarbeit.
  • Schaffung, Sicherung von Synergien zwischen den Projekten.
  • Begleitung der Projekte im Evaluierungsprozess.

zu b) Der Schwerpunkt Verwaltung umfasst:

  • Unterstützung der Projektträger in der Entwicklung ihrer Projekte.
  • Projektbegleitung.
  • Finanzielle Abwicklung.
  • Inhaltliche Abwicklung vereinseigener Projekte.
  • Abrechnung der Projekte.
  • Kontakte zu den Förderstellen.
  • Abwicklung der Geschäfte im Sinne des Vorstandes (Vorbereitung Verträge, Schriftverkehr, Organisation von Präsentationen, Organisation Besuchergruppen und sonstige Repräsentationen).
  • Betreuung von Besuchern.
  • Führung der Kommunikationssysteme.
  • Operative Führung der Kassa und der Schriftführung im Sinne des Vereins, in der Bilanzierung der vereinseigenen Projekte, Herstellung der Berichte

LAG-Managementleistung gegenüber Projektträger

Das LAG-Management berät den Antragsteller in der Vorbereitung der Projekte. Die Beratungsleitung ist ein Service der Regionalentwicklung Vorarlberg. Die kostenfreie  Serviceleistung endet mit der Einreichung des LEADER-Projektantrages.

Die Leistungen im Rahmen der Projektbegleitung sind Leistungen, die dem Projekt angerechnet werden müssen. Der Projektträger klärt die erforderlichen Leistungen im Vorfelde ab und vereinbart ein dementsprechendes Honorar.

Diese Regelung ergibt sich aus dem Umstand, dass die Gemeindemitglieder das LAG-Management finanzieren, die Mittel beschränkt sind und eine klare Schnittstelle, Leistungsabgrenzung gefunden werden muss.

Regional-Management (RM)

Die im Leader-Gebiet beteiligten Talschaften bzw Teilgebiete verfügen über jeweils eine eigene Geschäftsstelle. Diese sind bereits heute schon Anlaufstelle gemeindeübergreifender Aktivitäten. Auf Grund der lokalen Präsenz und der profunden Projektmanagementkenntnisse sollen aus Gründen der Qualitätssicherung sämtliche talschaftsbezogenen Softprojekte von den RM´s verantwortlich geleitet werden. Der dabei anfallende Aufwand wird dem jeweiligen Projekt zugerechnet.

Eine Vergabe der Leistungen an externe Experten als Ganzes oder in Teilen ist aus Gründen der Kapazität oder der fachlichen Anforderung möglich. Von dieser Regelung ausgenommen sind Softprojekte, die von einer Fachorganisation (Mitgliedsorganisation) getragen sind oder sich auf das gesamte Leader-Gebiet beziehen.

Die Regional-Managements sind neben den politisch verantwortlichen Talschaftsvertretern auch in der LAG vertreten und stellen durch ihre Anwesenheit den Informationsfluss aus den Projekten sicher.

Fachorganisation

Landesweit oder lokal tätige Fachorganisationen, NGO’s und Verbände sind ebenfalls Mitglied in der LAG (Private Mitglieder), auch dann, wenn der Hauptsitz der Organisation zwar in Vorarlberg, jedoch nicht im Leader-Gebiet liegt. In diesen Fällen sind die in den Vorstand gewählten Vertreter jedoch im Leader-Gebiet wohnhaft. Damit wird der VO EG Nr. 1698/2005 Art.62 Abs.1b vollinhaltlich Rechnung getragen.

Die Einbindung dieser Organisationen erfolgt aus fachlichen und qualitativen Gesichtspunkten. Die Personen der Fachorganisationen haben die Aufgabe, Projekte in ihrer Entstehung kompetent zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass die angestrebte Initiative große Erfolgschancen erhält, bestmögliche Rahmenbedingungen vorfindet, sowie maximale Synergien nutzt.

So sollen z.B. Projektinitiativen, die Energieeinsparungsmaßnahmen zum Gegenstand haben, in Abstimmung mit dem Energieinstitut des Landes entwickelt und nach Möglichkeit unter deren fachlicher und teilweise organisatorischer Begleitung umgesetzt werden. Ähnliches gilt für touristische, landwirtschaftliche, gewerbliche und Projekte rund um die erneuerbare Energie (zuständig Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie - AEEV). Sofern die Fachorganisationen ihren Geschäftssitz im Leader-Gebiet haben, treten diese häufig als Projektträger auf. Sie übernehmen in der Regel auch die in ihre Kompetenz fallenden Soft- und Investitionsprojekte.

 

 

 


Als „Softprojekte“ werden gemeinnützige Projektaktivitäten verstanden, die nur indirekt wertschöpfend wirksam sind. Es handelt sich meist um bewusstseinsbildende Maßnahmen, Studien, Know-how-Transfer und Agenda 21-Prozesse aber auch verstärkt um Machbarkeits und Planungsprojekte zur Vorbereitung von Investitionsentscheidungen.